Rechtsberatung für Privatleute

Arbeitsrecht

Arbeitnehmerrechte spiegeln die Unternehmerrechte, weshalb Sie sicher sein können, dass Sie auch als Verbraucher und Privatperson zu Ihrem Recht bei mir kommen. Kündigungsschutz fängt schon bei der Arbeitsvertragsgestaltung an. Deshalb kommen Sie rechtzeitig, auch bei einer Verwarnung oder Abmahnung zu mir und lassen Sie sich beraten. Wenn die Kündigung im Haus ist, ist es meist zu spät.

Lassen Sie es nicht zur Abmahnung oder Kündigung kommen. Als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer sind Sie froh, in Lohn und Brot zu stehen oder die Fachkräfte an Bord zu wissen, die Sie brauchen. Ich verfüge über Methoden, die Zeichen einer Kündigung / Arbeitsverweigerung erkennen lassen. Entweder hilft die Einführung eines Gesundheitsmanagement (Verhinderung von Burn Outs) oder ein Motiviation- und Weiterbildungsprogramm versetzt den Mitarbeiter in die Lage, seine Leistungen zu bringen.
Und natürlich vertrete ich auch Private Personen, denn wer weiß, wie Arbeitgeber und Unternehmer ticken, weiß auch, wie man diese rechtlich zu handhaben hat.

Scheuen Sie sich deshalb als Unternehmer/in und/oder als Privatperson nicht, mich herauszufordern.

Familienrecht und Unternehmen

Bevor man streitet, redet man! Wenn Sie dieser Ansicht sind und eine Mediation / außergerichtliche Konfliktbereinigung im Ehe-, Unterhalts- und Sorgerecht etc. wünschen, sollten Sie es zunächst mit meiner Sach- und Sozialkompetenz versuchen, bevor Sie Scherben schlagen und der "Karren" verfahren ist.

Sind Sie mit einem Unternehmer oder einer Unternehmerin (Freiberufler, Handwerker, Gesellschafter-Geschäftsführer) verheiratet und trauen Sie dem Braten nicht oder nicht mehr, zögern Sie nicht, diskret meine Beratung aufzusuchen. Da wir auch steuerlich- und unternehmensberatend tätig sind, kennen wir die Schlichen der Unternehmer/innen, Gewinne und Vermögenswerte zu verschleiern. Unterhaltsrecht- und Familienrecht gehört deshalb auch zu meinen Kernkompetenzen.

Erbrecht und Unternehmen

Dies gilt auch in erbrechtlichen Streitigkeiten oder/und Meinungsverschiedenheiten. Bevor es jedoch soweit kommt, gibt es Regelungen, die eine Nachfolgeregelung vorbereiten und ohne Streit begleiten.

Im Erbfall (Erben und Vererben) gibt es viele Dinge zu beachten; sei es steuerlicher Art (die Vermeidung von Schenkungssteuer). Das Erbrecht, einschließlich dem Wohnungs- und Nießbrauchsrecht birgt viele Fallstrcke. Kann ich meinen Pflichtteil einklagen, wie errechnet sich dieser; lohnt sich eine Anfechtung? Das sind die Fragen, die sich bei der Erstellung eines Testaments und bei Eröffnung eines Testaments stellen.

Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht (Beruf und Familie)

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen, bleiben Familien auf der Strecke. Patchwork nicht nur in der Familie, sondern auch in der Selbständigkeit nach Restart der Familie ist möglich. Lösungsansätze finden Sie bei mir.

Scheidungsprozesse von Unternehmerehepaaren

Aufgrund meiner steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Erfahrungen werde ich häufig bei familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen mandatiert, wenn Freiberufler, Handwerker oder Firmen (KMUs) tangiert werden, um eine angemessene und ausgewogene Lösung für den oder die  Mandanten zu erzielen. Hierbei werden Techniken der Mediation angewandt. Ziel ist es, das Unternehmen zu retten und in die nächste Generation zu führen oder für das Scheidungspaar das bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.

Insolvenzrecht

Auch wenn Sie keine Arbeit haben, und Ihre Schulden Sie drücken, bereite ich mit Ihnen die Entschuldung Ihrer Verbindlichkeiten vor und versuche, ohne die Regeln des Privatinsolvenzverfahrens Ihre Lebenssituation zu verbessern. Scheuen Sie sich nicht, die Insolvenzberatung für Unternehmer, Handwerker und Freiberufler, aber auch für Sie als Verbraucher bei mir in Anspruch zu nehmen. Neben dem Beratungshilfegesetz kann ich Ihnen ohne Stellung einer Rechnung helfen, Ihre Verschuldenssituation zu meistern. Auch wenn Sie als Insolvenzgläubiger von einer Insolvenz (als Lieferant, Arbeitnehmer) betroffen sind, bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner, um Ihre Rechte bestens zu sichern.

Versteigerungsrecht

Sind Sie Immobilieneigentümer und droht Ihnen die Bank mit der Zwangsverwaltung / Zwangsversteigerung kommen Sie rechtzeitig (am besten, bevor die Bank droht) zu mir und sichern Sie sich Ihre Rechte im Zwangsversteigerungsverfahren. Die Chance, die Immobilie zu halten und/oder ausserhalb des Zwangsverfahrens freihändig zu zum Bestpreis zu verkaufen, sollten Sie sich nicht nehmen lassen.

WEG- und Mietrecht

Wir übernehmen für Sie auch kompetent und zuverlässig Ihre WEG- und Mietverwaltung. Unser EDV-gestütztes System kann parallel die Belange der Eigentümergemeinschaft und die Belange der einzelnen Kapitalanleger (Wohnungseigentümer) gegenüber den Mietern übernehmen und abwickeln.
Als Dozent im WEG- und Mietrecht ist eine professionelle und nach aktueller Rechtsprechung abgestimmte Begleitung Ihrer Immobilie gewährleistet.

Treuhand- und Vermögensverwaltung, Regulierungspläne

Über unsere Treuhand-/Rechtsanwaltsanderkonten verwalten wir Ihre Zahlungen an die Gläubiger bei aussergerichtlichen / vorgerichtlichen Vergleichen im Rahmen der Insolvenzordnung, aber auch Regulierungen mit Ihren Gläubigern ohne Insolvenzverfahren. Hierzu unterzeichnen Sie uns einen Treuhand- und Abtretungsvertrag (Ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse) und wir regulieren Ihre Zahlungsverpflichtungen.

Partner und Kooperationen

Kontaktdaten

Hauptkanzlei
Wolfgang Maurer
Mecklenburger Str. 10
71083 Herrenberg

Telefon: 07032-795838
E-Mail: post@kanzleimaurer.de

Zweigniederlassung
Marktplatz 24
75365 Calw

Telefon: 07051-9797180
E-Mail: post@kanzleimaurer.de

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